Neustartberatung
Orientierung und Neuausrichtung nach Krisen
Für Unternehmen, die in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen mussten, bietet die Neustartberatung die Möglichkeit, mit den verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Veränderungsprozesse aufzuarbeiten und eine Neuausrichtung in Angriff zu nehmen. Die Neustartberatung wird mit ESF- und Landesmitteln gefördert und ist zwingend einer Potentialberatung oder Transformationsberatung vorzuschalten.
Ziele
- Blick zurück - Aufarbeitung von Restrukturierungsprozessen
- Abbau von Verunsicherung und Ängsten bei den Teams
- Re-Aktivierung von Ressourcen durch teambildende Maßnahmen
- Blick nach vorn - Chancen für eine aktive Neuausrichtung
- Vorbereitung auf nachfolgende Potential- oder Transformationsberatung NRW
Inhalte und Aufbau
Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potential- oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.
Voraussetzungen
NEU: ab 01.03.2023 können auch kleine Unternehmen und Kleinstbetriebe mit einer/em Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalenten) gefördert werden!
Geförderte werden Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, und Arbeitsstätten in NRW mit mindestens 1 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die bis zu 10 % ihrer Belegschaft entlassen mussten mit einer Entlassungsanzeige (§ 17 Kündigungsschutzgesetz) bei der Agentur für Arbeit (nicht älter als 6 Monate).
Die Neustartberatung ist nur mit einer Potentialberatung NRW (bis zu 8 geförderte Beratungstage) oder einer Transformationsberatung NRW (bis zu 12 geförderte Beratungstage) kombinierbar.
Art und Höhe der Förderung
- zusätzlich 1-2 Beratungstage
- zwingend einer Potential- oder Transformationsberatung vorgeschaltet
- 40 % der notwendigen Ausgaben - maximal 400 Euro pro Beratungstag
- Gesamtförderung bis zu 800 EUR
Weitere Informationen / Links
Weitere Informationen zur Neustartberatung:
https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/programmfamilie_potentialberatung/neustartberatung
Kurzgefasst
Art:Zuschuss
Förderberechtigte:
Unternehmen
Beratung
1-2 Beratungstage
Förderung:maximal 400 EUR pro Beratungstag
Gesamtförderung bis zu 800 EUR