Bildungsscheck
Weiterbildung – eine Investition die sich auszahlt
WICHTIGE MITTEILUNG:
Ab Februar 2026 gibt es das Förderinstrument Bildungsscheck in neuer Auflage als individueller Bildungsscheck 2.0. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck.
Ziele
Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung von Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW in Höhe von 50% (maximal 500 Euro). Diese tragen einen Eigenanteil der Weiterbildungskosten selbst. Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Voraussetzungen
Im individuellen Zugang gelten seit dem 01.02.2026 die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:
- Ihr Wohnsitz befindet sich in NRW.
- Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 50.000 Euro (max. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Der Nachweis Ihres Einkommens erfolgt durch einen maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
- Die geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu ihrem aktuellen oder zukünfitigen Beruf.
- Sie haben Ihre Weiterbildung noch nicht begonnen.
- Für Ihre angedachte Weiterbildung bekommen keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.
Art und Höhe der Förderung
Ausgabe: Der Bildungsscheck 2.0 wird ausschließlich online im ESF-Onlineportal beantragt.
Bitte beachten Sie:
Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Bitte entnehmen Sie dem Informationsblatt, inwieweit Ihre geplante Weiterbildung förderfähig ist.
Weitere Informationen / Links
Weitere Informationen / externe Links zum Bildungsscheck NRW unter:
Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie auf der Seite der G.I.B. Bildungsscheck 2.0 oder der Informationsseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW für Bildungsscheck 2.0.
Bei Fragen zum Antrag und zu den Förderbedingungen:
G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH
Servicezeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr
Hinweis
Eine flächendeckende Vor-Ort-Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck wurde mit dem 30. Juni 2024 beendet. Bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) haben Sie noch die Möglichkeit Ihren individuellen Bildungsscheck, den Sie vor dem 30. Juni 2024 ausgestellt bekommen haben, gemeinsam mit dem Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung einzureichen.
Wenn Sie ein Interesse an einer Weiterbildung haben, können Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter vereinbaren, um Ihre individuelle Förderung zu klären. Auch Beschäftigte können durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Mehr Informationen finden Sie unter Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)








