Bildungsscheck NRW

Weiterbildung – eine Investition die sich auszahlt

WICHTIGE MITTEILUNG:
Eine flächendeckende Vor-Ort-Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte wurde mit dem 30. Juni 2024 beendet.

Bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) haben Sie noch die Möglichkeit Ihren individuellen Bildungsscheck gemeinsam mit dem Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung einzureichen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte weiterhin Menschen mit geringem Einkommen bei ihrer Fortbildung unterstützen. Ab Herbst 2024 soll es zu diesem Zweck eine neue Förderung geben. Weitere Informationen finden Sie unter Weiterhin Unterstützung für berufliche Weiterbildung | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw).

Wenn Sie ein Interesse an einer Weiterbildung haben, können Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter vereinbaren, um Ihre individuelle Förderung zu klären. Auch Beschäftigte können durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Mehr Informationen finden Sie unter Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Ziele

Mit dem Bildungsscheck gewährt das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung von Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW. Diese tragen einen Eigenanteil der Weiterbildungskosten selbst.

Inhalte und Aufbau

Gefördert werden neben Präsenz-Angeboten auch E-Learning-Angebote (online-Seminare) und Blended Learning-Formate. 

Voraussetzungen

Im individuellen Zugang gelten seit dem 01.07.2022 die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:

Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden neben klassischen Formaten auch neue Formen der Weiterbildung wie onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.

Art und Höhe der Förderung

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung im Überblick:

Die Förderung umfasst 50% der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, max. 500 € pro Bildungsscheck. Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.

Wo beantragen Sie den Bildungsscheck?

Ausgabe: Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Eine umfassende Datenbank zu den Beratungsstellen in NRW finden Sie überdies unter:https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

Bitte beachten Sie:

Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.

Was Interessierte tun müssen

Wenn Interesse an einem bestimmten Weiterbildungsangebot besteht und dafür ein Bildungsscheck ausgestellt werden soll, sollte zeitnah ein Termin mit einer Beratungsstelle in der Nähe vereinbart werden. Liegen alle Voraussetzungen vor, stellt die Beratungsstelle den Scheck aus, den der Interessierte dann für seine Weiterbildung einsetzen kann.