Beschäftigtentransfer

Arbeitslosigkeit vermeiden. Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten professionelle Hilfe

Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum Beschäftigtentransfer sollen bei einem notwendigen Personalabbau den nahtlosen Übergang betroffener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in eine neue Beschäftigung ermöglichen.

Insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit spielen sie eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Stellenabbau in Unternehmen.

Um die Folgen der Entlassung für Beschäftigte und Unternehmen zu mildern, können Unternehmen bei der Gründung einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft finanziell durch die Agentur für Arbeit unterstützt werden.

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner_innen bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) finden Sie hier.

Ziele

Transfergesellschaften und Transferagenturen stellen Alternativen zur Arbeitslosigkeit dar. In Transferagenturen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Kündigungsfrist beschäftigt, während sie in Transfergesellschaften aus dem Unternehmen ausscheiden und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis beginnen.

Inhalte

Während des Beschäftigungstransfers erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Transferkurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz) von der Arbeitsagentur. Dieses kann durch den bisherigen Betrieb noch aufgestockt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls vom bisherigen Arbeitgeber übernommen.

Transfergesellschaften sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch Schulungs- und Coachingmaßnahmen unterstützen und so deren Rückkehr in Beschäftigung fördern. 

Förderung

Es ist möglich, sowohl eine Transferagentur als auch eine Transfergesellschaft einzurichten. Mittels einer schnell eingerichteten Transferagentur können zügig vermittlungsunterstützende Maßnahmen gestartet werden. Die betroffenen Beschäftigten können für die Jobsuche z.B. durch zielgerichteten Kurzqualifizierungen fit gemacht werden. So wird durch eine erfolgreiche Transferagentur die Zahl derjenigen reduziert, die in die Transfergesellschaft wechseln. Das spart Geld

  • Nach § 110 SGB III  kann eine Transferagentur von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 50 Prozent der Projektkosten, maximal 2.500 Euro pro geförderter Person.
  • Transfergesellschaften übernehmen für maximal ein Jahr die entlassenen Beschäftigen in ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Kosten teilen sich in der Regel das Personal abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit. Während der Laufzeit kann eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden, um das zentrale Ziel einer Transfergesellschaft, die Vermittlung in neue Arbeit, ohne dass Arbeitslosigkeit entsteht, zu erreichen. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (gem. § 111 SGB III) beantragt werden.

Weitere Informationen / Links