• 26.08.2019
  • 15:10

Interessenbekundungsverfahren zum ESF-Programmaufruf "Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder" gestartet

Das BMAS hat den Startschuss für das Interessenbekundungsverfahren zum ESF-Programmaufruf "Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder" gegeben und die Förderrichtlinie veröffentlicht. Das Akti(F)-Programm zielt darauf ab, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Sie sollen Unterstützung zur Aufnahme einer auskömmlichen Beschäftigung und zur Annahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten, einschließlich Sozialleistungen erhalten. Darüber hinaus sollen die Modellvorhaben einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten.

Die Maßnahmen richten sich sowohl an Eltern als auch an deren Kinder, sowie bei Bedarf an andere erwachsene Haushaltsmitglieder soweit ihre Rolle in Bezug auf die o.g. Ziele relevant ist (z.B. Lebenspartner):
• Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen
• Eltern, die Kinderzuschlag erhalten oder hierauf Anspruch haben
• Darunter können auch Alleinerziehende und Eltern mit Behinderungen (ggf. auch voll oder teilweise erwerbsgemindert) sein.

Interessenbekundungen können dann innerhalb einer Frist von sechs Wochen unter www.zuwes.de eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese können mit einem Fördervolumen von 0,5 bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Begleitschreiben der Kommune und die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen. Falls das Vorhaben in mehreren Kommunen oder Bezirken umgesetzt werden soll, muss der Antragsteller der Interessenbekundung grundsätzlich ein entsprechendes Begleitschreiben von jeder Kommune bzw. jedem Bezirk beifügen. Alternativ kann in einem Begleitschreiben auf die Beteiligung von weiteren Kommunen oder Bezirken hingewiesen werden. In diesem Fall müssen alle beteiligten Kommunen den Inhalt des Begleitschreibens mittragen und unterschreiben.

Ansprechpartner im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist:
Thomas Becker
Referat EF 2
53107 Bonn

aktif@bmas.bund.de

https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmas/2019_06_13_aktif.html

Die landeseigene G.I.B. mbH Bottrop mit ihrem Team "Armutsbekämpfung und Sozialplanung" gibt Hilfestellung bei der Vorbereitung von Anträgen: https:// www.gib.nrw.de/themen/armutsbekaempfung-und-sozialplanung-1