Nach einem mehrstufigen Bewertungsverfahren hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW über die zukünftigen "Beratungsstellen Arbeit" entschieden. Ab 2021 führen sie die Arbeit der bisher ESF-geförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in der Region fort. Ein neuer wichtiger Arbeitsschwerpunkt liegt dann auf der Beratung gegen Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigung. Arbeitsausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse z.B. durch Umgehung des Mindestlohns, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollen so stärker bekämpft werden.