• 03.09.2020
  • 14:54
  • Herne

9. ESF-Richtlinienänderung ab 01.09.2020

Die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) ist ab 01.09.2020 in Kraft getreten. Neu zu berücksichtigen ist u. a. die Position "Beratungsstellen Arbeit" sowie Änderungen beim Bildungsscheck.

Neu zu berücksichtigen ist u. a. die Position "Beratungsstellen Arbeit" sowie Änderungen beim Bildungsscheck. Die Übersicht zur den Änderungen gem. Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie hier: Runderlass zur 9. Richtlinienänderung