Die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) ist ab 01.09.2020 in Kraft getreten. Neu zu berücksichtigen ist u. a. die Position "Beratungsstellen Arbeit" sowie Änderungen beim Bildungsscheck.