Teilzeitberufsausbildung als Chance für Auszubildende und Betriebe
Ein Berufsabschluss ebnet den Weg in ein erfolgreiches Arbeitsleben. Doch was, wenn persönliche Lebensumstände eine klassische Vollzeitausbildung verhindern? Die Teilzeitberufsausbildung schafft eine flexible Lösung – für Auszubildende und Betriebe gleichermaßen. Sie ermöglicht es, eine Ausbildung an individuelle Lebensumstände anzupassen, während Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und zukünftige Fachkräfte sichern können. Ein Gewinn für beide Seiten und ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunftssicherung!
Berufsausbildung in Teilzeit – was bedeutet das?
Die Teilzeitberufsausbildung erlaubt es, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, jedoch höchstens um das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer kann ebenfalls beantragt werden. Wichtig: Die Unterrichtszeit in der Berufsschule bleibt von der Reduzierung unberührt.
Allgemeine Voraussetzungen einer Teilzeitberufsausbildung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Teilzeitberufsausbildung sind im neuen § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie inhaltsgleich für Handwerksberufe in § 27b Handwerksordnung (HwO) geregelt.
Für wen kann eine Teilzeitberufsausbildung sinnvoll sein?
Seit dem 1. Januar 2020 können grundsätzlich alle Ausbildungsinteressierten den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, vorausgesetzt, der ausbildende Betrieb ist einverstanden. Besonders interessant ist dieses Modell dabei für folgende Personengruppen:
- Alleinerziehende und Eltern mit Betreuungspflichten: Mütter und Väter, die familiäre Verantwortung tragen, profitieren von der Möglichkeit, Ausbildung und Familie zu vereinbaren.
- Umzuschulende: Neben einer Erstausbildung ist auch eine berufliche Umschulung in Teilzeit möglich.
- Erwerbstätige ohne Berufsabschluss: Wer bereits arbeitet, aber keinen formalen Berufsabschluss besitzt, kann diesen nachholen.
- Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung: Für diese Personen bietet die Teilzeitberufsausbildung eine Chance, trotz individueller Herausforderungen einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.
- Geflüchtete: Menschen, die familiäre Verantwortung tragen oder zeitliche Einschränkungen durch Sprachkurse haben, können diese flexible Ausbildungsform nutzen.
- Leistungssportler: Parallel zu intensiven Trainingszeiten ermöglicht die Teilzeitberufsausbildung eine berufliche Qualifikation.
Wie lange dauert eine Teilzeitberufsausbildung?
Die Ausbildungsdauer bleibt grundsätzlich die in der Ausbildungsordnung festgelegte Zeit. Durch die reduzierte Arbeitszeit verlängert sich die kalendarische Dauer jedoch entsprechend. Ein Beispiel:
Wird bei einer dreijährigen Ausbildung eine tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit von 75 % vereinbart, verlängert sich die Ausbildungsdauer um ein Jahr auf insgesamt vier Jahre.
Durch die verlängerte Ausbildungszeit entspricht die Qualität einer Teilzeitberufsausbildung vollständig der einer Vollzeitausbildung. Ausgebildete sichern sich dadurch gleichwertige Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Einverständnis des Betriebes und gemeinsamer Antrag bei der zuständigen Stelle
Für die Aufnahme einer Teilzeitberufsausbildung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs erforderlich. Gemeinsam mit dem Betrieb wird ein Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt, der die Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse sowie ggf. eine Verkürzung der Ausbildungszeit umfasst.
Modelle der Teilzeitausbildung
Die Teilzeitberufsausbildung bietet verschiedene Modelle, die sich an die Bedürfnisse der Auszubildenden anpassen lassen:
1. Komplettmodell:
- Die gesamte Berufsausbildung wird von Anfang an in Teilzeit absolviert.
- Der Antrag auf Eintragung und ggf. Verkürzung wird vor Ausbildungsbeginn gestellt
2. Zeitraummodell:
- Die Teilzeitregelung gilt nur für bestimmte Zeiträume oder Teile der Ausbildung
- Änderungen können während der Ausbildung einvernehmlich vorgenommen werden, auch mehrfach, durch einen Änderungsvertrag.
Fazit
Die Teilzeitberufsausbildung öffnet Türen – für Auszubildende und Betriebe gleichermaßen. Sie bietet Flexibilität, ermöglicht die Vereinbarkeit von Ausbildung und individuellen Lebensumständen und sichert gleichzeitig die Qualität der beruflichen Qualifikation. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre berufliche Zukunft zu gestalten! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer oder auf unserer Website.
Weitere Informationen / Links
Teilzeitberufsausbildung (TZBA) Nordrhein-Westfalen | G.I.B.
MAGS NRW Teilzeitberufsausbildung
G.I.B. Teilzeitberufsausbildung
G.I.B. -Arbeitspapier 53 herunterladen oder bestellen
BiBB-Bundesinstitut für Berufsbildung
Die Broschüre des Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert umfassend zur Teilzeitberufsausbildung
und gibt einen Überblick zu vorhandenen staatlichen Unterstützungsleistungen:
https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsausbildung_in_Teilzeit.pdf
Ihr direkter Kontakt
Marja Jongenelen
Leitung RMR, Projektkoordinatorin
Tel.: +49 2323 925-123
E-Mail
Yulia Stevenson
Leitung RMR, Projektkoordinatorin
Tel.: +49 2323 925-124
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