• 23.03.2018
  • 09:57
  • Bochum

Werkstattjahr - 2018/19 und 2019/20 Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren

Das MAGS NRW fördert ab dem Schuljahr 2018/2019 das Programm Werkstattjahr aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Werkstattjahr reihnt sich als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in die Übergangsangebote ein und ist ein Angebot ausschließlich für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche.

Diese Angebot verbindet berufliche Qualizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen. Als passgenaues Angebot für die beschriebene Zielgruppe löst das Werkstattjahr das Förderinstrument Produktionsschule.NRW ab. Das Schuljahr 2019/2020 steht dabei unter einem Haushaltsvorbehalt.

Das Werkstattjahr führt die Jugendlichen schrittweise an das Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt heran, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung.

Langfristiges Ziel ist es, diejenigen Jugendlichen, die mittels des Werkstattjahreseine Chance zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten könnenund diesen Weg gehen können und wollen, individuell und bedarfsgerecht zu fördern. Bei der Umsetzung des Programms Werkstattjahr soll verstärkt darauf hingewirkt werden, dieses Förderangebot insbesondere für diejenigen Jugendlichen nutzbar zu machen, die sich am „Übergang Schule-Beruf befinden.

Interessierte Träger wurden mit dem als Anlage beigefügten Programmaufruf (am 22.03.2018 unter http://www.mags.nrw/esf-aufrufe veröffentlicht) aufgefordert, ihre Konzepte/Unterlagen nach Gebietskörperschaftenund Rechtskreisen differenziert bis zum 20.04.2018 an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Mailadresse werkstattjahr@mags.nrw.de zu senden.