• 01.06.2026
  • 13:29

Validierungsverfahren - berufliche Handlungsfähigkeit anerkennen lassen

Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) erhalten Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit, ihre im Berufsalltag erworbenen Kompetenzen offiziell anerkennen zu lassen. So werden praktische Erfahrungen sichtbar und können besser für die berufliche Entwicklung genutzt werden. Gleichzeitig erleichtert das Verfahren den Zugang zu Weiterqualifizierungen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Seit Januar 2025 sind die Handwerkskammern Ansprechpartner für die neuen Validierungsverfahren in den handwerklichen Berufen. Damit können Menschen ohne formalen Berufsabschluss ihre im Berufsalltag erworbenen Fähigkeiten offiziell anerkennen lassen. Der WHKT begleitet die Umsetzung mit enger Abstimmung, einer FAQ-Liste und hilfreichen Materialien der „Servicestelle Validierung“. Für das Mittlere Ruhrgebiet ist die Handwerkskammer Dortmund zuständig. Mehr Informationen finden Sie unter Validierungsverfahren: Berufliche Feststellungsverfahren - Handwerkskammer Dortmund.

Sollten Sie Interesse an einem Validierungsverfahren in einem IHK interessiert, dann nehmen Sie Kontakt zu IHK Mittleres Ruhrgeite auf: ⁣Das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren): Berufliche Erfahrung sichtbar machen - IHK Mittleres Ruhrgebiet.