Potentialberatung & Transformationsberatung ab 01.03.2023 für Unternehmen mit mindestens 1 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalenten)
Ab 01.03.2023 können auch kleine Unternehmen und Betriebe die Förderprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung nutzen, um unternehmerische Potentiale zu identifizieren, langfristig Fachkräfte zu sichern und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die bisherige Untergrenze von mindestens 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) entfällt. Ab jetzt können Unternehmen mit mindestens einer/einem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalenten) eine Potentialberatung oder eine Transformationsberatung durchführen.
Die Potentialberatung und die Transformationsberatung sind Förderprogramme, mit deren Hilfe Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten z.B. ihre Arbeitsorganisation optimieren, Digitalisierungsstrategien auf den Weg bringen oder nachhaltige Unternehmensstrategien und entsprechende Kompetenzen bei ihren Mitarbeitenden entwickeln können. Ab 01.03.2023 können auch Kleinstunternehmen z. B. aus Industrie, des Handwerks oder der freien Berufe von der Förderung profitieren, wenn sie mindestens eine/n Mitarbeitende/n (Vollzeitäquivalente/n) beschäftigen.