• 06.04.2020
  • 15:06
  • Bochum

Kontaktreduzierte Umsetzung von Fördermaßnahmen

Die Welt ist aktuell eine ganz Besondere und für viele Prozesse in der Arbeitswelt und im Privaten werden neue Lösungen gesucht und gefunden. Was bedeutet das für unsere Förderprogramme? Wie erfolgt die Förderberatung?

Am 18.03.2020 hat das MAGS NRW Erlasse zu der Umsetzung kontaktreduzierter Maßnahmen veröffentlicht. Nach aktuellem Stand sind Einrichtung gemäß der nachfolgenden Förderprogramme bis zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr zu schließen. Aber was bedeutet das für die Beantragung von Fördergeldern?

Die Einrichtungen stehen weiterhin telefonisch für die Programme als Anspechpartner zur Verfügung. Zudem gibt es Bemühungen, den Webautritt und die Angebote im Internet auszubauen.

Online-Beratung ist möglich!

Die Beratungsgespräche zur Ausstellung von Schecks für die Förderprogramme Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung und Kompetenzentwicklung von Beschäftigen durch Bildungsscheckverfahren können telefonisch oder per Videochat erfolgen. Bei positivem Beratungsergebnis können die Interessenten kurz - in Absprache mit dem Berater - die Beratungsstelle aufsuchen, um notwendige Dokumente vorzulesen und um das Beratungsprotokoll und die notwendigen subventionserheblichen Erklärungen zu unterschreiben.

Die durchzuführenden Tätigkeiten im Rahmen der ESF-Förderprogramme

  • Ausbildungsprogramm NRW
  • Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten in NRW
  • 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in NRW
  • Teilzeitberufsausbildung
  • öffentlich geförderte Beschäftigung

sollen so weit wie möglich telefonisch oder elektronisch erfolgen.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und Kraft bei den aktuellen Herausforderungen.

Ihre Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet!