• 08.01.2018
  • 11:20

Fünfte Änderung der ESF Förderrichtlinie - Stand 01.01.2018

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zum 01.01.2018 die fünfte Änderung der ESF Förderrichtline veröffentlicht. Es handelt sich um die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020)"

Die Änderungen sind bei Förderanträgen künftig zu berücksichtigen. Die detaillierten Informationen stehen Ihnen zum Download bereit. 

Änderungen auf einen Blick

Wenn Sie sich für über die genauen Änderungen im Vergleich zu der Vorversion informieren möchten, finden Sie auf der Homepage des NRW Innenministeriums die Änderungen rot markiert.