• 31.05.2021
  • 11:22
  • Herne

Förderprogramm unternehmensWert:Mensch - Prozessberatung kann erneut pandemiebedingt bis einschliesslich 16.07.2021 unterbrochen werden

Die Infektionszahlen sinken zwar langsam und lassen eine verhaltene Hoffnung auf ein Ende der Pandemie aufkommen, die pandemische Zeit ist aber noch nicht vollständig überstanden. Im Hinblick darauf gewährt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS als Programmkoordinierungsstelle im Förderprogramm unternehmensWert:Mensch den betroffenen Unternehmen erneut die Möglichkeit, die Prozessberatung aus Pandemiegründen zu unterbrechen und verlängert diese Frist bis zum 16. Juli 2021. Alle weiteren Festlegungen bleiben unverändert. Wichtig zu wissen: Die Unterbrechung des Beratungsprozess müssen Unternehmen und Prozessberater*innen direkt und gemeinsam mit der Erstberatungsstelle einleiten. Nachträgliche Unterbrechungsmeldungen werden durch die PKS eingehend geprüft.