• 19.12.2019
  • 07:49
  • Bochum

Förderaufruf „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ gestartet

Am 18. Dezember startete der Förderaufruf „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. Sprache, (Aus-)Bildung und Arbeit sind der Schlüssel für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit fundamental für eine gelingende Integration. In Nordrhein-Westfalen leben aktuell rund 23.000 junge Geflüchtete, die in den Kommunen nur geduldet oder gestattet sind und nicht oder nur eingeschränkt von den Unterstützungsangeboten der Arbeitsförderung profitieren können. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro ins Leben gerufen, die mit Hilfe von speziellen Förderangeboten Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützen soll. "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" baut auf die Initiative Gemeinsam klappt´s auf.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) tragen die Initiative gemeinsam.
Die Initiative stellt sechs Förderbausteine bereit, die miteinander kombiniert und dazu genutzt werden können, insbesondere die Chancen von jungen geflüchteten Menschen auf nachhaltige Integration zu erhöhen, damit sie mittelfristig ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können.
Seit dem 18. Dezember 2019 sind die Richtlinie, der Aufruf sowie alle Antragsunterlagen auf der Website des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) bei der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar: http://www.kfi.nrw.de
Ebenfalls seit diesem Tag ist die Website www.durchstarten.nrw online.
Dort finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ), Informationen zur Initiative und den einzelnen Förderbausteinen sowie hilfreiche Kontaktdaten von KfI, GIB und LaKi.
Anträge für die Förderbausteine 1 - 4 sollen bis 31.01.2020 (Ordnungsfrist) bzw. 31.03.2020 (Ausschlussfrist) gestellt werden.