ESF-Richtlinienänderung zum 1. April 2020 in Kraft
Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014-2020)" ist seit dem 1. April 2020 aktualisiert.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat zum 1. April 2020 die aktualisierten Richtlinien zum ESF Sozialfond veröffentlicht. Inhaltliche Änderungen gibt es zum Bildungsscheck, zur Potentialberatung sowie zu der Abrechnung für Mittelempfänger.
Das Programm Potentialberatung gilt wieder für Unternehmen ab 10 Beschäftigte. Die Vorgaben für den Bildungsscheck haben sich erweitert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des MAGS NRW
https://www.mags.nrw/esf-antrag
Wir bitten Sie herzlich um Beachtung der neuen Richtlinien.
Mit freundlichen Grüßen
Keven Forbrig