• 08.03.2022
  • 13:45
  • Herne

Beratungsstellen Bildungsscheck NRW - Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren gestartet (Frist: 25.03.2022)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat am 07.03.2022 den Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für „Beratungsstellen Bildungsscheck“ veröffentlicht. Für Bochum, Herne und den EN-Kreis ist jeweils ein Projekt für die Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen. Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Einzelpersonen durch lebenslanges Lernen zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Um Einzelpersonen und Betriebe bei der Beantragung eines Bildungsschecks und dessen Ausgabe zu unterstützen werden in Nordrhein-Westfalen (weiterhin) flächendeckend Beratungsstellen eingerichtet. Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 25. März 2022 ein. Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Formblatt und Fachkonzept, sind ausschließlich per E-Mail beim MAGS NRW einzureichen.

Der Aufruf steht auf der Seite des MAGS NRW unter https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe.
Je Gebietskörperschaft kann maximal eine Interessenbekundung je Interessent abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Bildung von Trägerverbünden. Weiterleitungspartner sind in dem Fachkonzept anzugeben. Die Beratungsstellen Bildungsscheck erhalten für den Durchführungszeitraum von zwei Jahren ein Gesamtbudget für die Beratungen im betrieblichen und im individuellen Zugang des Bildungsschecks.
Die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet empfiehlt aufgrund der geringen Projektanzahl pro Gebietskörperschaft dringend, Trägerverbünde mit weiteren Partner*innen zu bilden, um eine gute Verteilung innerhalb einer Gebietskörperschaft zu erreichen.

Pro Beratung im betrieblichen Zugang des Bildungsschecks NRW wird ein Festbetrag von 44 Euro gewährt. Pro Beratung im individuellen Zugang des Bildungsschecks NRW wird ein Festbetrag von 22 Euro gewährt.
Der Durchführungszeitraum ist auf 24 Monate begrenzt. Er beginnt am 01.07.2022 und endet am 30.06.2024.
Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 25. März 2022 ein.
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Formblatt und Fachkonzept, sind ausschließlich per E-Mail zu richten an IB-Bildungsscheck@mags.nrw.de.
Für Fragen zum IB-Verfahren steht Ihnen die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet gern zur Verfügung. Fachliche Fragen können auch per E-Mail an das Fachreferat gerichtet werden: IB-Bildungsscheck@mags.nrw.de.