• 23.05.2022
  • 11:18
  • Herne

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen von "Beratungsstellen Arbeit" am 23.05.2022 veröffentlicht

Bis 20. Juni 2022 können Interessenbekundungen zur Einrichtung / Fortführung von "Beratungsstellen Arbeit" beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingereicht werden. Die Beratungsstellen unterstützen, beraten und begleiten Menschen ohne Arbeit oder in schwierigen Beschäftigungssituationen mithilfe eines flächendeckenden Beratungsnetzwerks in ganz NRW. Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2023 und endet zum 31.12.2025. Für Bochum, Herne, Witten und den EN-Kreis werden jeweils 1,5 Stellenanteile gefördert. Um den erhöhten Beratungsbedarf für geflüchtete Menschen aus der Ukraine abzudecken, werden pro Gebietskörperschaft die Beratungsstellen um zusätzlich 0,5 Stellenanteile aufgestockt, bis 31.12.2024 befristet.

Seit Januar 2021 unterstützen und beraten die Beratungsstellen Arbeit erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen sowie von Arbeitsausbeutung und prekärer Beschäftigung betroffene Menschen. Im Rahmen des neuen Interessenbekundungsverfahren in der ESF-Förderphase 2021 - 2027 wird in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW jeweils eine Beratungsstelle gefördert. Um das durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges erhöhte Beratungsaufkommen abzudecken, erhält jede Gebietskörperschaft zusätzlich 0,5 Stellenanteile bei der Projektmitarbeit, befristet bis zum 31.12.2024. Der Durchführungszeitraum beträgt 36 Monate, vom 01.01.2023 bis 31.12.2025.

Hier geht's zum Aufruf und allen Anlagen https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe

Für die Region Mittleres Ruhrgebiet mit ihren Kommunen Bochum, Herne und den EN-Kreis werden jeweils 1,5 Stellenanteile bis 31.12.2025 gefördert sowie zusätzlich je 0,5 Stellenanteile für die Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Krieges bis 31.12.2024. Die Förderhöhe beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten und der Restkostenpauschale.

Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Formblatt zur Interessenbekundung (Anlage 2) und Fachkonzept (Anlage 3) bis spätestens 20. Juni 2022 (23:59 Uhr) ausschließlich per E-Mail an BSA@mags.nrw.de  ein; hier werden auch fachliche Fragen beantwortet. Für das Fachkonzept ist ausschließlich das als Anlage 3 angehängte Muster zu verwenden. Fragen zum Verfahrensablauf sind per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte zu richten AG-Einzelprojekte@mags.nrw.de .

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_aufruf_beratungsstellen_arbeit.pdf   https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_anlage_1_regionale_stellenkontinge.pdf https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_anlage_2_formblatt_interessenbekundung.pdf https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_anlage_3_muster_konzept.pdf