Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen von "Beratungsstellen Arbeit" am 23.05.2022 veröffentlicht
Bis 20. Juni 2022 können Interessenbekundungen zur Einrichtung / Fortführung von "Beratungsstellen Arbeit" beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingereicht werden. Die Beratungsstellen unterstützen, beraten und begleiten Menschen ohne Arbeit oder in schwierigen Beschäftigungssituationen mithilfe eines flächendeckenden Beratungsnetzwerks in ganz NRW. Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2023 und endet zum 31.12.2025. Für Bochum, Herne, Witten und den EN-Kreis werden jeweils 1,5 Stellenanteile gefördert. Um den erhöhten Beratungsbedarf für geflüchtete Menschen aus der Ukraine abzudecken, werden pro Gebietskörperschaft die Beratungsstellen um zusätzlich 0,5 Stellenanteile aufgestockt, bis 31.12.2024 befristet.