Aufruf: Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit "Endlich ein ZUHAUSE!" - Antragsfrist: 15.02.2022
Im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finanziert die Landesregierung ab dem Jahr 2022 die landesweite Ausweitung der bisher in 22 Gebietskörperschaften geförderten „Kümmerer“-Projekte, die eng mit der Wohnungswirtschaft kooperieren, auf alle 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderphasen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 – 2020 und 2021 – 2027 und erstreckt sich auf einen Zeitraum von 3 Jahren. Für diese zusätzlichen Projekte werden insgesamt Mittel des Landes und der Europäischen Union in Höhe von rund 19,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Zielgruppe des Aufrufs sind wohnungslose bzw. Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit bedrohte Menschen. Gefördert wird die Kooperation mit Akteuren im Bereich Wohnen und anderen relevanten Akteuren (z. B. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Beratungsstellen und Fachdienste, Wohnungswirtschaft, Jobcenter), die Akquise von Wohnraum zur Versorgung von Menschen in Wohnungsnotlagen sowie die Beratung und Betreuung von wohnungslosen bzw. obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen.
Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte.
Zur Fristwahrung können die Projektanträge bis spätestens zum 15.02.2022 bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Fachliche Fragen können per E-Mail an das Referat VI A 4 gerichtet werden: endlicheinzuhause@mags.nrw.de
Der Programmaufruf mir allen Anlagen ist auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter https://www.mags.nrw/esf-aufrufe zu finden