Aufruf Interessenbekundung "Beratungsstellen Arbeit" - Fristverlängerung bis zum 01.07.2020
Der Aufruf zur Interessenbekundung für die Einrichtung von „Beratungsstellen Arbeit“ in Nordrhein-Westfalen (gemäß den Regelungen zu „Erwerbslosenberatungsstellen“, zum ESF-Förderprogramm 4.3 Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen) für die Förderjahre 2021 – 2022 wurde am 05.06.2020 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe
https://www.gib.nrw.de/service/gib-newsletter/newsletter_archiv/g-i-b-newsletter-nr-413/neues-aus-der-g-i-b/aufruf-zur-interessensbekundung-beratungsnetzwerk-fuer-arbeitslose-und-prekaer-beschaeftigte-in-nordrhein-westfalen
Die Interessenbekundungen der Träger aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis sind bei der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet einzureichen.