• 18.03.2019
  • 10:35
  • Bochum

7. Änderung der ESF-Förderrichtlinie – Relevanz für Bildungsscheck NRW & Potentialberatung NRW

Die ESF-Förderrichtlinie 2014 bis 2020 fasst die Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen zusammen, die durch den Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden. Die aktualisierte Förderrichtlinie vom 1. März 2019 steht zum Herunterladen für Antragstellende bereit.

Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014-2020)" steht hier zum Herunterladen bereit.

Änderung in der Potentialberatung und beim Bildungsscheck seit dem 01. März 2019

Mit Inkrafttreten der neue ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 (7. Richtlinienänderung) am 1. März 2019 gibt es Änderungen bei der Potentialberatung und dem Bildungsscheck.

Weitere Informationen finden Sie hier!