Zum 01.06.2022 ist die 1. Änderung der ESF-Förderrichtlinie 2021 - 2027 sowie die 1. Änderung der Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027 in Kraft getreten.
Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2021-2027)" und die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Technischen Hilfe des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 (Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027)" haben sich zum 01.06.2022 geändert.
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