Ausbildungsprogramm NRW
Startchancen für Jugendliche in benachteiligten Regionen verbessern
Mit dem ESF-geförderten Programm wird die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten in benachteiligten Regionen Nordrhein-Westfalens verbessert. Teilnehmende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und können ihren Bedarf an Fachkräften sichern.
Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze
Mit einer Ausbildung können Betriebe einerseits ihren Bedarf an Fachkräften sichern, andererseits ist eine abgeschlossene Berufsausbildung die Grundlage für eine solide Beschäftigung und eine selbstbestimmte Lebensführung.
Um die Ausbildungssituation für junge Menschen zu verbessern, fördert das Land NRW aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds das Ausbildungsprogramm NRW. Folgende Städte und Kreise des HWK-Bezirks, in denen es mehr Bewerber als freie Ausbildungsplätze gibt, profitieren von dem Landesprogramm: Dortmund, Kreis Unna, Hamm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hagen, Bochum und Herne.
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Ziele
Das Ausbildungsprogramm NRW soll Betriebe motivieren, zusätzliche Ausbildungsstellen einzurichten, um das bestehende Marktungleichgewicht abzumildern. Zugleich soll für Jugendliche die Ausbildungssituation verbessert werden. Zentrales Anliegen ist es, dass mehr junge Menschen den Weg in Ausbildung finden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wichtige Grundlage für dauerhafte Beschäftigung und eine selbstbestimmte Lebensführung.
Inhalte und Aufbau
Das "Ausbildungsprogramm NRW" stellt Mittel bereit, um jährlich rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu fördern. Das ESF-geförderte Programm startete mit Beginn des Ausbildungsjahres am 1. September 2018.
Städte und Kreise mit einer Bewerber-Stellen-Relation ungünstiger als 1:1 profitieren von dem Programm.
Das sind die Eckpunkte:
Ausbildungsverträge: Unternehmen schließen reguläre Ausbildungsverträge mit den Jugendlichen ab.
Ausbildungsvergütung: Betriebe, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise den Kammerordnungen einrichten, können einen monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 325 € für eine Vollzeitberufsausbildung und maximal 190 € für eine Teilzeitberufsausbildung für die Dauer von zwei Jahren ab Programmstart erhalten. Zudem wird eine begleitende Betreuung durch einen lokalen qualifizierten Bildungsträger gefördert. Für jede Region gibt es eine Liste der ausgewählten Ausbildungsberufe. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist an den Ausbildungsbetrieb (Weiterleitungspartner) weiterzuleiten.
Zusätzlichkeit: Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein.
Teilnehmergewinnung: Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor. Die Besetzung erfolgt im Zusammenwirken mit Bildungsträger und Ausbildungsbetrieb.
Ausbildungsberufe: Im Regionalen Ausbildungskonsens wird eine „Positivliste“ zu Ausbildungsberufen verabschiedet, die gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 - 3,5-jährig).
Folgende Anzahl an Plätzen im Ausbildungsprogramm NRW sind für die Region Mittleres Ruhrgebiet ab 2019 vorgesehen; dabei wurden die Plätze im Programm Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten für die Region mit berücksichtigt:
Stadt Bochum: 24 Plätze
Stadt Herne: 36 Plätze
Ennepe-Ruhr-Kreis (gesamt): 24 Plätze
Art und Höhe der Förderung
Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten 24 Monaten ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 325 Euro im Monat bzw. 190 Euro bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen.
Ansprechpersonen der zuständigen Träger
Für Bochum:
Bildungsinstitut Vogel GmbH & Co.KG
Birgit Michalowski
Tel.: 0234 96184-367
b.michalowski@bildungsinstitut-vogel.de
Für Herne:
Diakonisches Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten Arbeit und Bildung gGmbH
Vanessa Lambers
Tel.: 02325 5887940
vanessa.lambers@diakonisches-werk.de
Franziska Büttner
Tel.: 02325 5584610
franziska.buettner@diakonisches-werk.de
Für EN-Kreis:
Kolping Bildungszentren Ruhr gGmbH
Stefanie Schubert
Tel.: 02335 88591-70/-71
schubert@kolping-ruhr.de
Weitere Informationen / Links
Kurzgefasst
Art:Zuschuss
Förderberechtigte:
Unternehmen
Bildungseinrichtungen als Träger der Maßnahme
Ausbildung
je nach Ausbildungsbeginn