• 05.08.2020
  • 07:55
  • Herne

Bundesprogramm "Ausbildunsplätze sichern" gestartet

Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ mit einem Fördervolumen von bis zu 410 Millionen Euro ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/erste-foerderrichtlinie-fuer-das-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.pdf?__blob=publicationFile

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.   

Ziele:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  •  Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)

Inhalt:

Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten (Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020), die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • 2.000 Euro je abgeschlossenem Ausbildungsvertrag für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten.
  • 3.000 Euro für jeden, gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenem Ausbildungsvertrag.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Alle Informationen finden Sie in unserer Kurzinformation.

Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.