• 06.09.2021
  • 15:29
  • Herne

Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für "Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)"

Am 06.09.2021 wurde das Interessensbekundungsverfahren für "Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)" veröffentlicht. Das mit Landesmitteln und ESF-Mitteln geförderte Programm unterstützt Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen. Sie sollen durch fachkompetente, individuelle Beratung bei ihrer beruflichen Entwicklung gefördert oder bei der Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse unterstützt werden. Bis 26.09.2021 sind Interessenbekundungen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW einzureichen.

Das Förderprogramm wird NRW-weit in allen Gebietskörperschaften (Kreisen/kreisfreien Städten) durchgeführt. Je Gebietskörperschaft kann nur eine Interessensbekundung je Interessent abgegeben werden. Für die Antragstellung können sich Träger auch zu einem Kooperationsverbund zusammenschließen.

Für die Stadt Bochum sind drei mögliche Projekte, für die Stadt Herne ein Projekt sowie für den EN-Kreis insgesamt drei Projekte ausgeschrieben.

Zuwendungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen wie auch Personengesellschaften. Eingesetzte Beraterinnen und Berater müssen über entsprechende Qualifikationen verfügen. Interessensbekundungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bis spätestens 26.09.2021 an IB-PiE2021@mags.nrw.de beim MAGS NRW einzureichen.

Perspektiven im Erwerbsleben (PiE) richtet sich in NRW an Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen. Im Fokus der kostenlosen Beratung stehen Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, Eingewanderte und ihre Angehörigen sowie Menschen, deren Qualifikationsstand nicht ausreichend ausgeschöpft ist. Beraterinnen und Berater sollen Ratsuchenden während der gesamten Beratung kompetent zur Seite stehen und über die rein berufliche Beratung hinaus betreuen. Hierbei sollen zusätzliche Netzwerke und Kooperationsstrukturen mit weiteren Arbeitsmarktakteuren und Weiterbildungsanbietern genutzt und neu geschaffen werden. Eine weitere Leistung im Rahmen von PiE ist die Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Sie bietet gerade eingewanderten Menschen und ihren Angehörigen gezielte Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen.

Die Beratung kann persönlich in der Beratungsstelle oder virtuell erfolgen. Auch eine aufsuchende Beratung ist möglich, um die Erreichbarkeit von Ratsuchenden zu erhöhen.

Das Förderprogramm startet am 01.01.2022 und endet am 31.12.2023.

Hier geht's zum Aufruf

Weitere Links zu den Anlagen

Anlage 1: Kontingenteverteilung

Anlage 2: Formblatt Interessenbekundung

Anlage 3: Projektkonzeption